Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir eine geschlechtsneutrale Schreibweise, die sich lediglich auf Rollen bezieht und keinerlei Hinweise auf Geschlechts- oder Persönlichkeitsmerkmale geben soll.
Da wir drei Leistungsspektren anbieten, stellen wir im folgenden drei Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Verfügung, die für den jeweiligen Bereich gelten:
Allgemeine Geschäftsbedingungen I: Beratung & Coaching
Allgemeine Geschäftsbedingungen II: Weiterbildung
Allgemeine Geschäftsbedingungen III: Private Arbeitsvermittlung
Gemäß §36 VSBG teilen wir mit, dass die DAQ Unternehmensberatung GmbH weder bereit noch verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der DAQ Unternehmensberatung GmbH (im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt) gelten zwischen dem Auftragnehmer und dem jeweiligen Besteller von Dienstleistungen (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt) und regeln die Erbringung von Dienstleistungen des Auftragnehmers für den Auftraggeber im Bereich Beratung und Coaching.
Mit der Beauftragung gelten diese AGB als angenommen. Abweichungen von diesen Regelungen müssen schriftlich vereinbart werden.
Die vom Auftragnehmer abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet der Auftragnehmer kein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Die Beratungsberichte, Stellungnahmen und Empfehlungen des Auftragnehmers bereiten die unternehmerische(n) Entscheidung(en) des Auftraggebers vor, sie können sie jedoch in keinem Fall ersetzen.
Gegenstand und Umfang des Auftrags ergeben sich entweder aus der jeweiligen Beauftragung, der Auftragsbestätigung oder dem Beratungsvertrag. Der Auftrag wird vom Auftragnehmer nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung, insbesondere eigenverantwortlich, gewissenhaft, unabhängig und verschwiegen, ausgeführt.
Gegenstand des Auftrages ist ausschließlich die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Personen zu bedienen und Dritte als Unterauftragnehmer zu beauftragen. Soweit für die Erfüllung des Auftrags Berufsträger mit besonderer staatlicher Zulassung (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder dgl.) erforderlich sind, kommt das Auftragsverhältnis zwischen den Auftraggebern und diesem Personenkreis direkt zustande. Dem Auftraggeber steht es frei, sich vom Auftragnehmer geeignete Berufsträger empfehlen zu lassen oder selbst entsprechende Personen einzuschalten.
Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer alle jeweils für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung stellen. Der Auftragnehmer erbringt seine Beratungsleistungen auf der Grundlage der ihm vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten, Unterlagen und Informationen. Diese werden vom Auftragnehmer auf Plausibilität überprüft. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
Die Datenübermittlung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber erfolgt entweder per Post oder digital per E-Mail mit Datei(en)-Anhang.
Beratungsleistungen werden grundsätzlich in schriftlicher Form dokumentiert. Mündlich erteilte Auskünfte sind nicht verbindlich.
Ändert sich die Rechtslage nach der Erledigung der in Auftrag gegebenen Leistungen, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen.
Alle Angebote sind freibleibend. Änderungen vorbehalten.
Der Auftragnehmer hat Anspruch auf ein Honorar zuzüglich der gesetzlicher Mehrwertsteuer ab dem Zeitpunkt der Leistungserbringung. Die Höhe des Honorars ergibt sich aus der bei der Auftragserteilung getroffenen Vereinbarung. Alle vereinbarten Honorare verstehen sich in Euro.
Solange keine Kostenzusage von anderer Stelle (Fördermittelgeber, etc.) vorliegt, gilt der Auftraggeber als Gesamtschuldner des Coaching- bzw. Beratungshonorars.
Das Honorar wird mit Erledigung des Auftrages fällig, es sei denn zwischen den Parteien wird Abweichendes vereinbart. Bei Aufträgen deren Bearbeitungszeit mehr als vier Wochen beträgt, sind, soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, vom Auftraggeber regelmäßige Abschlagszahlungen zu leisten.
Die Abrechnung des Honorars erfolgt durch gesonderte Rechnungslegung. Das Honorar ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Eine Zurückbehaltung oder Aufrechnung des Honorars ist nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers vom Auftragnehmer anerkannt sind oder rechtskräftig festgestellt wurden.
Alle Auskünfte, Informationen und Ratschläge werden durch den Auftragnehmer nach besten Wissen und Gewissen und nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Berufsausübung erteilt. Eine Haftung für einen wirtschaftlichen Erfolg des Auftraggebers wird ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen des Dienstvertragsrechts, ausschließlich soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Haftungs- und Gewährleistungsansprüche bezüglich der Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der der Dienstleistung zugrundeliegenden Datenbestände Dritter, insbesondere der von Behörden und Förderinstituten veröffentlichten Dokumente und Daten sind ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Mangelfolgeschäden wie entgangene Gewinne, fehlende Einsparungen oder sonstige indirekte Schäden.
Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.
Der Auftragnehmer ist verantwortlich, die vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Die Leistungen gelten als ordnungsgemäß erbracht, wenn sie vom Auftraggeber ohne Widerspruch entgegengenommen wurden.
Etwaige Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unrichtigkeiten wie Schreibfehler oder offensichtlich erkennbare Rechenfehler sind kein Mangel im Sinne dieser Bestimmung – sie können vom Auftragnehmer jederzeit beseitigt werden, ohne dass der Auftraggeber daraus Ansprüche herleiten kann.
Hat der Auftragnehmer einen Mangel oder eine Pflichtverletzung zu vertreten, ist er zur unentgeltlichen Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn der Auftraggeber hat daran kein Interesse. Schlägt die geschuldete Nacherfüllung fehl, so kann der Auftraggeber wahlweise vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen.
Der Auftraggeber darf Schadenersatz nur bei Verschulden des Auftragnehmers und erst nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch innerhalb von einer Frist von 4 Wochen nachdem der zweite Nacherfüllungsversuch den Auftraggeber erreicht hat, schriftlich geltend machen.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass durch die Erbringung der vereinbarten Dienstleistung durch den Auftraggeber bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.
Das geltend machen von Ansprüchen des Auftraggebers wegen Mangelleistung des Auftragnehmers unterliegt grundsätzlich einer Verjährungsfrist von sechs Monaten. Verhandlungen über Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis hemmen die Verjährung nicht.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Auftraggebers auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren, es sei denn, der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von seiner Schweigepflicht entbunden. Diese Regelung gilt umgekehrt auch für den Auftraggeber.
Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftragnehmer, die ihm zum Zwecke der Durchführung des Beratungsauftrages überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.
Der Auftragnehmer ist befugt, die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Der Auftragnehmer speichert während der Dauer der vertraglichen Beziehungen die Daten des Auftraggebers in elektronischer Form. Er verpflichtet sich zur Einhaltung aller in der Bundesrepublik Deutschland geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Weitere Hinweise zum Umgang mit datenschutzrelevanten Daten finden Sie hier (Verlinkung) oder zur manuellen Eingabe hier unter www.daq.gmbh/datenschutzerklaerung oder kontaktieren Sie den Auftragnehmer unter den im Impressum angegebenen Kontaktdaten.
Der Auftragnehmer bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung seines Auftrages ihm übergebenen Unterlagen, sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel, grundsätzlich drei Jahre (ab Auftragserteilung) auf, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist vorsehen. Er verpflichtet sich zur Einhaltung aller in der Bundesrepublik Deutschland geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Weitere Hinweise zum Umgang mit datenschutzrelevanten Daten finden Sie hier (Verlinkung) oder zur manuellen Eingabe hier unter www.daq.gmbh/datenschutzerklärung oder kontaktieren Sie den Auftragnehmer unter den im Impressum angegebenen Kontaktdaten.
Nach Befriedigung seiner Ansprüche aus dem Auftrag hat der Auftragnehmer, auf Verlangen des Auftraggebers, alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit zur Durchführung des Auftrags von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt.
Der Auftragnehmer kann von den zurückzugebenden Unterlagen Kopien fertigen und diese zum Nachweis seiner Tätigkeit zurückbehalten. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, spezielle Berechnungsprogramme oder andere Arbeits- und Hilfsmittel (Tools), die zur Erbringung der Dienstleistung erforderlich waren, herauszugeben.
Die Erfüllung von Aufbewahrungs- und Nachweispflichten gegenüber Dritten (z.B. Zuwendungsgebern) obliegt dem Auftraggeber.
Das Recht zur ordentlichen Kündigung eines erteilten Auftrages ergibt sich entweder aus der vertraglichen Vereinbarung oder, wenn dort nicht geregelt, aus den gesetzlichen Bestimmungen.
Kündigt der Auftraggeber aus wichtigem Grund, der nicht auf einem vertragswidrigen Verhalten des Auftragnehmers beruht, so hat der Auftragnehmer Anspruch auf den Teil des Honorars, der den bereits erbrachten Leistungen entspricht.
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist Köln. Für die Durchführung des Auftrags gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der beklagten Partei.
Stand: 25.05.2018
Gemäß §36 VSBG teilen wir mit, dass die DAQ Unternehmensberatung GmbH weder bereit noch verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Der Bildungsträger ist berechtigt, bei mangelnden Leistungen sowie hohen Fehlzeiten des Teilnehmers die Maßnahme zu kündigen.
Der Bildungsträger ist berechtigt, bei Unterschreitung einer von ihm bestimmten Mindestzahl von Maßnahmeteilnehmern den Maßnahmebeginn auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben bzw. die Maßnahme abzusagen. Der Teilnehmer ist dann berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Der Bildungsträger behält sich das Recht des Austausches von Referenten vor.
Die DAQ Unternehmensberatung GmbH ist berechtigt vom Auftrag oder Vertrag zurück zu treten, wenn der DAQ Unternehmensberatung GmbH es ohne eigenes Verschulden nicht möglich sein sollte, die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Unterricht und Übungen sind so gestaltet, dass ein aufmerksamer Teilnehmer das Maßnahmeziel erreichen kann. Für den Maßnahmeerfolg haftet der Bildungsträger nicht.
Schäden an privat genutzten Gegenständen oder Privatsachen von Teilnehmern übernimmt der Bildungsträger nur bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit die dann gültige Gesetzgebung dies zwingend erfordert.
Die DAQ Unternehmensberatung GmbH erstellt und hält für jede Schulungsleistung umfangreiches Dokumentations- und Lehrmaterial vor. Diese Materialien finden in den vereinbarten Leistungen je nach Vertrags- oder Auftragsgestaltung ihren Einsatz. Dem Dozenten, Teilnehmer oder anderen Dritten ausgehändigtes Material verbleibt ausdrücklich im Urheberrecht der DAQ Unternehmensberatung GmbH. Alle Rechte, auch an Übersetzungen, Vervielfältigungen, Kopien und Nachdruck von Ausbildungsunterlagen oder Teilen davon verbleiben beim Bildungsträger. Die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe an weitere Dritte ist nicht zulässig. Eine audio- und /oder visuelle Aufnahme irgendeines Teils der Ausbildung ist ohne ausdrückliche Genehmigung nicht gestattet.
Teilnehmer an Maßnahmen mit EDV-Bestandteilen haben für die Dauer der Maßnahme ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der zur Verfügung stehenden Hard- und Software. Weder ganz noch teilweise darf der Teilnehmer die Software kopieren oder in sonstiger Weise Dritten zugänglich machen.
Die Teilnehmer sind einverstanden, dass personenbezogene Daten für Zwecke der Maßnahmeabwicklung und für spätere Informationen durch den Bildungsträger in der EDV erfasst und verarbeitet werden.
Die Ausbildungs- und Hausordnung werden ausgehängt, die Teilnehmer werden am 1. Ausbildungstag gegen Unterschrift belehrt und sind einzuhalten. Verstöße können ohne Kostenerstattung zum Ausschluss von der Maßnahme führen. Die Ausbildungszeiten sind bindend. Für versäumten Unterricht besteht kein Nachholanspruch.
Ordnung, Sauberkeit und Höflichkeit werden als selbstverständlich angesehen. Grobe oder wiederholte Verstöße und Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss aus der Maßnahme führen. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Die Kosten bleiben in voller Höhe fällig. Bei Minderjährigen haften die Erziehungsberechtigten für Sachschäden und Seminarkosten. Sondervereinbarungen gelten nur nach schriftlicher Bestätigung durch den Bildungsträger.
Die DAQ Unternehmensberatung GmbH führt die vereinbarten Leistungen mit größter Sorgfalt und unter Maßgabe eines ordentlichen Beraters, Trainers und Dozenten durch. Das aktive Mitwirken des Kunden ist hierbei immer erforderlich. Ein definierter Erfolg, insbesondere im Sinne einer aktiven Umsetzung von Handlungsempfehlungen oder Vorgehensweisen und deren Wirkung, ist nicht geschuldet. Aktuelle Veränderungen am Markt, der jeweiligen Branche, im Unternehmen oder auch beim Schulungsteilnehmer selbst können es notwendig machen, dass die DAQ Unternehmensberatung GmbH die Schulungsmethoden oder auch die Inhalte von Schulungselementen ändert.
Der Träger DAQ Unternehmensberatung GmbH ist befugt, die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten im Rahmen der Zweckbestimmung zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Der Träger speichert während der Dauer der vertraglichen Beziehungen die Daten des Teilnehmers in elektronischer Form. Darüber hinaus nur, wenn eine entsprechende Rechtserfüllungspflicht dies vom Träger verlangt oder eine Rechtsgrundlage dies rechtfertigt. Er verpflichtet sich zur Einhaltung aller in der Bundesrepublik Deutschland geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Weitere Hinweise zum Umgang mit datenschutzrelevanten Daten finden Sie hier (Verlinkung) oder zur manuellen Eingabe hier unter www.daq.gmbh/datenschutzerklaerung oder kontaktieren Sie den Träger unter den im Impressum angegebenen Kontaktdaten.
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand ist Köln.
Sofern eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen aus Rechtsgründen nichtig ist, wird die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der nichtigen Bestimmung tritt die entsprechende, ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende, zulässige Regelung.
Stand: 25.05.2018
sind Bestandteil aller Verträge zwischen der Privaten Arbeitsvermittlung DAQ Unternehmensberatung GmbH (im Folgenden auch Auftragnehmer genannt) und dem zu vermittelnden Arbeitsuchenden.
Gemäß §36 VSBG teilen wir mit, dass die DAQ Unternehmensberatung GmbH weder bereit noch verpflichtet ist, an einem Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Der Arbeitsuchende erklärt mit Unterzeichnen des Vermittlungsvertrages der Privaten Arbeitsvermittlung DAQ Unternehmensberatung GmbH gegenüber, dass die Angaben des Bewerbungsbogens wahrheitsgemäß und vollständig sind. Die Private Arbeitsvermittlung DAQ Unternehmensberatung GmbH ist berechtigt, die Personalien der Arbeitsuchenden auf geeigneten Datenträgern abzuspeichern und für die Vermittlung gemäß Vertragsvereinbarung an Dritte (Arbeitgeber, Unternehmen, Firmen) weiterzugeben. Der Auftragnehmer ist befugt, die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Arbeitsuchenden zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Der Auftragnehmer speichert während der Dauer der vertraglichen Beziehungen die Daten des Arbeitsuchenden in elektronischer Form. Er verpflichtet sich zur Einhaltung aller in der Bundesrepublik Deutschland geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Weitere Hinweise zum Umgang mit datenschutzrelevanten Daten finden Sie im Vermittlungsvertrag oder hier (Verlinkung) oder zur manuellen Eingabe hier unter www.daq.gmbh/datenschutzerklaerung oder kontaktieren Sie den Auftragnehmer unter den im Impressum angegebenen Kontaktdaten.
Die Suche nach einer sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstelle, entsprechend des Tätigkeitswunsches des Arbeitsuchenden, mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden und einer Dauer von mindestens 3 Monaten.
Alle Leistungen, die zur Vorbereitung und Durchführung der Vermittlung erforderlich sind, insbesondere die Feststellung der Kenntnisse des Arbeitsuchenden, sowie die mit der Vermittlung verbundenen Beratung.
Der berechtigt Arbeitsuchende ist zur Herausgabe des aktuell gültigen Vermittlungsgutscheines nur verpflichtet, wenn in Folge der Vermittlung des Vermittlers der Arbeitsvertrag zustande gekommen ist. Kommt der Arbeitsuchende dieser Verpflichtung nicht nach, wird ihm persönlich eine Vermittlungsprovision in Rechnung gestellt.
Hat der Arbeitsuchende keinen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein der zuständigen Agentur für Arbeit, so hat der Arbeitsuchende die Möglichkeit, die Vermittlungsprovision selbst zu tragen bzw. wird mit dem Arbeitsuchenden ein gesonderter Vermittlungsvertrag geschlossen.
Die Private Arbeitsvermittlung DAQ Unternehmensberatung GmbH übernimmt keine Erfolgsgarantie bei Nichtvermittelbarkeit des Arbeitsuchenden und lehnt jede Haftung ab, welche mit diesem Vermittlungsservice in Zusammenhang gebracht werden, noch für den eventuellen Missbrauch von Informationen des Arbeitsuchenden, die an Dritte zur Anbahnung einer möglichen Vermittlung notwendig sind.
Beide Vertragsparteien haben die Möglichkeit, jederzeit ohne Angaben von Gründen zu kündigen. Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses kann der Arbeitsuchende die Löschung der eigenen persönlichen Daten in der Vermittlungsdatei der Privaten Arbeitsvermittlung DAQ Unternehmensberatung GmbH sowie die Aushändigung eigener persönlichen Unterlagen verlangen.
Änderungen und Ergänzungen von Vermittlungsverträgen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein, so wird die Gültigkeit des Vertrages dadurch nicht berührt. Die Vertragsparteien haben die unwirksame Klausel durch eine wirtschaftlich gleichwertig wirksame Bestimmung zu ersetzen.
Stand: 25.05.2018